Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Willkommen im Haarwerk – by Christina Fröhlich.
Unser Anspruch ist ein hochwertiges Salonerlebnis mit ausreichend Zeit, Ruhe und Sorgfalt. Klare Vereinbarungen schaffen Transparenz und Fairness für unsere Kundinnen und Kunden sowie unser Team.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Terminvereinbarungen, Beratungen und Friseurdienstleistungen des Haarwerk – by Christina Fröhlich. 2. Sie gelten unabhängig davon, ob Termine persönlich, telefonisch oder über Salonkee vereinbart werden. 3. Sie werden Vertragsbestandteil, sofern vor oder bei der Buchung auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit bestand, sie zur Kenntnis zu nehmen.
§ 2 Terminvereinbarung
1. Mit der verbindlichen Terminbestätigung kommt ein Vertrag über die gebuchte Dienstleistung zustande. 2. Für größere Farbveränderungen, Blondbehandlungen, Extensions oder umfangreiche Transformationen kann vorab eine Beratung erforderlich sein. 3. Der im Rahmen der Beratung vereinbarte Leistungsumfang bildet die Grundlage für Terminplanung und Preis.
§ 3 Preise und Leistungsumfang
1. Es gelten die bei der Terminvereinbarung kommunizierten bzw. im Buchungssystem ausgewiesenen Preise für den gebuchten Leistungsumfang. 2. Unsere Preise sind geschlechtsunabhängig und richten sich nach Dienstleistung, Zeitaufwand und Leistungsumfang. 3. Ergibt sich während der Behandlung ein zusätzlicher Zeit-, Material- oder Leistungsbedarf, informieren wir vorab über mögliche Mehrkosten. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Rücksprache durchgeführt. 4. Ändert sich der gewünschte Leistungsumfang, kann sich auch der Gesamtpreis ändern.
§ 4 Beratung, Referenzbilder und Behandlungsergebnis
1. Jede Behandlung basiert auf einer fachlichen Beratung sowie der individuellen Ausgangssituation von Haar und Kopfhaut. 2. Fotos, Videos und mitgebrachte Referenzbilder dienen der Orientierung. Eine exakte Übertragbarkeit auf das eigene Haar kann nicht zugesichert werden. 3. Das erreichbare Ergebnis hängt u. a. von Ausgangsfarbe, Haarstruktur, Haarqualität, Haargeschichte und früheren chemischen oder pflanzlichen Behandlungen ab. 4. Nicht jede Farbveränderung oder Transformation kann in einem Termin erreicht werden. Falls nötig, entwickeln wir einen realistischen und haarschonenden Behandlungsplan. 5. Ist eine gewünschte Behandlung fachlich nicht verantwortbar oder würde sie das Haar voraussichtlich erheblich schädigen, können wir sie anpassen, verschieben oder ablehnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
1. Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, uns vor der Behandlung über für die Dienstleistung relevante Umstände zu informieren, insbesondere Allergien oder Unverträglichkeiten, Erkrankungen oder Veränderungen der Kopfhaut, frühere Blondierungen, chemische Behandlungen, Pflanzenfarben/Henna sowie vorhandene Extensions oder Haarersatzsysteme. 2. Unvollständige oder unzutreffende Angaben können Behandlung, Verträglichkeit und Ergebnis beeinflussen. 3. Soweit eine unerwartete Reaktion oder Ergebnisabweichung unmittelbar auf relevante, nicht mitgeteilte Informationen zurückzuführen und für uns nicht erkennbar war, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
§ 6 Haltbarkeit von Farb- und Blondbehandlungen
1. Haare sind ein Naturprodukt. Haltbarkeit und Farbentwicklung werden unter anderem durch Haarstruktur, Haarqualität, Vorbehandlungen, Pflegeprodukte, Waschhäufigkeit, Hitze, UV-Strahlung, Chlor- oder Salzwasser beeinflusst. 2. Glossings, Toner und bestimmte Farbnuancen verändern sich mit zunehmenden Haarwäschen und können sich nach und nach auswaschen. 3. Eine bestimmte Haltbarkeitsdauer kann daher nicht generell zugesichert werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 7 Reklamationen und Nachbesserung
1. Bei Unzufriedenheit oder einem möglichen Mangel bitten wir um möglichst zeitnahe Kontaktaufnahme, idealerweise innerhalb von 7 Tagen nach dem Termin. 2. Diese Frist ist keine Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte. 3. Vor einer eigenständigen Korrektur oder einer Korrektur durch einen anderen Salon bitten wir darum, uns Gelegenheit zur persönlichen Begutachtung und gegebenenfalls Nachbesserung zu geben. 4. Eine respektvolle und sachliche Kommunikation ist Grundlage für eine gemeinsame Lösung. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 8 Terminabsagen und Ausfallhonorar
1. Termine werden exklusiv reserviert und können insbesondere bei längeren Farb- oder Blondterminen kurzfristig häufig nicht neu vergeben werden. 2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. 3. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen können wir ein angemessenes Ausfallhonorar berechnen, sofern der reservierte Zeitraum nicht anderweitig vergeben werden konnte. 4. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden berücksichtigt. 5. Kundinnen und Kunden können nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6. Bei außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Umständen können wir im Rahmen einer Kulanzentscheidung ganz oder teilweise auf ein Ausfallhonorar verzichten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
§ 9 Anzahlungen und Zahlungsgarantien
1. Für ausgewählte, insbesondere umfangreiche Farb-, Blond-, Extensions- oder Transformationstermine kann eine Anzahlung oder die Hinterlegung einer geeigneten Zahlungsmethode Voraussetzung für die verbindliche Terminreservierung sein. 2. Hierüber informieren wir vor Abschluss der Buchung. 3. Anzahlungen werden mit dem Behandlungspreis verrechnet. 4. Eine hinterlegte Zahlungsmethode wird ausschließlich im Rahmen der zuvor mitgeteilten und vereinbarten Buchungs- und Stornierungsbedingungen belastet.
§ 10 Verspätungen
1. Bei Verspätung kann sich die Behandlungszeit verkürzen, damit nachfolgende Termine pünktlich beginnen können. 2. Ist eine fachgerechte Durchführung nicht mehr möglich, können wir die Behandlung anpassen, verkürzen oder einen neuen Termin vereinbaren. 3. Kann der Termin wegen erheblicher, von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretender Verspätung nicht durchgeführt werden und die Zeit nicht anderweitig genutzt werden, können die Regelungen zum Ausfallhonorar entsprechend gelten.
§ 11 Zahlung und Gutscheine
1. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Behandlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 2. Es gelten die im Salon bzw. Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden. 3. Anzahlungen werden mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. 4. Gutscheine werden nach den hierfür geltenden Bedingungen eingelöst. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag bleibt im Übrigen bestehen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.